Informationen zum Schülerausweis / Schulbescheinigung

Alle neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten am ersten Schultag die Schulbescheinigung durch ihre Klassenleitung.

Fortgeführte Vollzeitklassen bekommen die Bescheinigungen am ersten Unterrichtstag.

Der Besuch der Berufsschule braucht nicht durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht.

Auf Wunsch kann ein Schülerausweis im Scheckkartenformat gedruckt werden. Die Klassenleitung informiert über den Ablauf.

Beauftragung des Schülerausweises