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Feststellungsprüfung in Fremdsprachen
Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der Amtssprache des Herkunftslandes anstelle von Englisch oder einer anderen Fremdsprache erwerben (BASS 13-61 Nr. 1).
Frist
Der Antrag Zulassung zur Sprachprüfung muss mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 1. September im Schulbüro gestellt werden.