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Informationen zum Schülerausweis / Schulbescheinigung

Alle neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten am ersten Schultag die Schulbescheinigung durch ihre Klassenleitung.

Fortgeführte Vollzeitklassen bekommen die Bescheinigungen am ersten Unterrichtstag.

Der Besuch der Berufsschule braucht nicht durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht.

Auf Wunsch kann ein Schülerausweis im Scheckkartenformat gedruckt werden. Die Klassenleitung informiert über den Ablauf.

Beauftragung des Schülerausweises

  • Die Klassenleitung fertigt eine Liste derjenigen Schülerinnen und Schüler an, die einen Schülerausweis wünschen.
  • Die Schülerausweise werden grundsätzlich nur über die klassenweise Sammelbestellung angefertigt, um den organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten.