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Verhalten bei Hausalarm / Bränden

Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Im Falle eines Hausalarms ist das gesamte Haus sofort und geordnet zu räumen. Aus Sicherheitsgründen sind die folgenden Anweisungen strikt zu beachten:

  1. Beim Ertönen müssen alle Schülerinnen und Schüler klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft das Schulgebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen. Der Aufzug darf nicht benutzt werden. Panik ist zu vermeiden.
  2. Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird.
  3. Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand – auch nicht in den Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Fenster (einschließlich der Oberlichter) und Türen sind zu schließen. Der Raum wird nicht abgeschlossen.
  4. An der für die Klasse vorgeschriebenen Sammelstelle stellt jede Lehrperson fest, ob ihre Klasse vollständig ist. Das geschieht mittels Durchzählens, Befragens der Schülerinnen und Schüler und / oder Abgleich mit dem Digitalen Klassenbuch. Falls die Lehrkraft kein Smartphone oder Laptop zur Hand hat, um auf das Digitale Klassenbuch zuzugreifen, nutzt sie das Smartphone einer anderen Lehrkraft oder einer Schülerin oder eines Schülers. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind umgehend derjenigen Lehrkraft mit der Warnweste und dem WalkieTalkie unter Angabe des Raumes, der gerade verlassen worden ist, namentlich zu benennen.
  5. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesem Raum sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.
  6. Die Feuerwehrzufahrtswege sind unbedingt freizuhalten.
  7. Die Entwarnung wird durch die Schulleitung gegeben. Sofern keine Schäden am Gebäude oder seinen Einrichtungen entstanden sind, muss der Schul- und Unterrichtsbetrieb unverzüglich und planmäßig wieder aufgenommen werden.
  8. Für das geschlossene Zurückführen der Klassen in den Unterrichtsraum ist die Lehrkraft zuständig, die auch bei Beginn des Alarms die Klasse zum Sammelplatz geführt hat. Diese Lehrkraft ist auch für die gesamte Alarmdauer für die Klasse voll verantwortlich.
  9. Werden Mängel im bestehenden Sicherheitssystem festgestellt, sind sie möglichst umgehend der Schulleitung zu melden.

Missbrauch, Beschädigung oder Zerstörung von Alarm-, Rettungs- oder Sicherheitseinrichtungen der Schule werden wegen der Gefährdung der Sicherheit von Leib und Leben unnachsichtig verfolgt!