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Schul- und Hausordnung

Wie in jeder Gemeinschaft ist auch in unserer Schule eine bestimmte Ordnung unerlässlich. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler tragen in gleicher Weise dazu bei, dass das Zusammenleben und Zusammenarbeiten gelingt.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen geordneten Unterricht sowie die Rechte von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beeinträchtigen könnte.

1.Nur bei einem Aufenthalt innerhalb des Schulgeländes ist ein Versicherungsschutz gewährleistet. Der Aufenthalt bei schlechten Wetterbedingungen ist im Forum und den überdachten Außenbereichen möglich. Klassenräume, Gänge und das Foyer im Gebäude 1 sind kein Aufenthaltsraum außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Eingangsbereiche in die Schulgebäude sind freizuhalten.
Der Lehrerbereich (Gebäude 2) darf von Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung von Lehrkräften betreten werden.
Beim ersten Gongzeichen gehen die Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer unverzüglich in ihre Klassenräume.
2.Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin/der Lehrer nicht anwesend sein, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Schulbüro. Während der Abwesenheit der Lehrkraft ist der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder deren Vertretung für die Ordnung in der Klasse verantwortlich.
3.Das Schulgelände darf nicht mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen befahren werden. Alle Fahrzeuge sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen:
Fahrräder und motorisierte Zweiräder: Fahrradstand und gekennzeichnete Flächen hinter der Schulwerkstatt.
Personenkraftwagen: Schüler- und Lehrerparkplätze (mit Ausweis).
Auf den Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Einfahrten zum Schulgelände dienen im Notfall der Feuerwehr als Zufahrt; sie sind daher stets freizuhalten. Die Schulleitung behält sich vor, notwendige Maßnahmen wie z. B. Abschleppen zu ergreifen.
4.Gebäude, Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zum Schadensersatz. Der Schulträger (Kreis Borken) behält sich vor, für jeden schuldhaft verursachten Schaden die Schülerin/den Schüler oder die Erziehungsberechtigten haftbar zu machen.
5.Aus eigenem Interesse und mit Rücksicht auf andere, sorgen alle für Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und insbesondere in den Toilettenanlagen. Bei einem Klassenraumwechsel und nach Schulschluss sind Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand zu verlassen. Die Tafel ist zu reinigen und der Klassenraum aufzuräumen. Bei Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen. Jede Klasse ist gehalten, im Rahmen der Hausordnung klasseneigene Regeln aufzustellen. Dazu gehört u. a. die Regelung der internen Klassendienste. Ein täglich wechselnder Reinigungsdienst durch Schüler/innen für das Schulgelände und das Forum wird organisiert.
6.Das Rauchen ist den Schülerinnen und Schülern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Schulgelände untersagt. Auf dem gesamten Schulgelände besteht Alkoholverbot.
7.Während des Unterrichts wird grundsätzlich nicht gegessen und getrunken. In pädagogisch begründeten Einzelfällen können durch die Schulleitung Ausnahmen genehmigt werden. Grundsätzlich ist ausschließlich das Trinken von Wasser (in verschließbaren Getränkeflaschen) während des Unterrichts erlaubt.
Offene Getränke und Speisen sowie deren Verzehr sind nur im Forum und außerhalb der Schulgebäude erlaubt.
8.Der Gebrauch von störenden Geräten, z. B. solchen, die laut Musik abspielen, ist im gesamten Schulgebäude untersagt. Handys und andere mobile Endgeräte sind im Unterricht auszuschalten. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft ist die Benutzung gestattet. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot wird das entsprechende Gerät für die Unterrichtszeit eingezogen. Auf dem gesamten Gelände des Berufskollegs Borken ist die Anfertigung von Audio-, Video- und Fotoaufnahmen untersagt. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen
9. Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf dem Wege von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diesen Versicherungsschutz verliert, wer während der Unterrichtszeit oder der Pausen das Schulgelände aus anderen als schulischen Gründen verlässt.
10.Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Unfall-, Schülergarderoben- und Fahrradversicherung beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände. Geld, Handys und andere Wertsachen sind nicht versichert. Schäden müssen bis Schulende vor Verlassen des Schulgrundstücks, auf jeden Fall aber am Schadenstag, der dafür zuständigen Stelle (Lehrkraft, Schulbüro, Hausmeister) gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
11.Fundsachen sind im Schulbüro oder beim Hausmeister abzugeben.
12.Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes und sonstiger gesetzlicher Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung sowie die Hinweise der Merkblätter „Verhalten bei Hausalarm/Bränden“ und „Verhalten in EDV-Räumen“, die jeder Schülerin/jedem Schüler zum Schuljahresbeginn ausgehändigt wurden. Schulgesetz und Merkblätter können im Schulbüro eingesehen werden.

Die Schul- und Hausordnung findet sinngemäß auch auf schulfremde Benutzer/innen Anwendung. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals sind Folge zu leisten. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.

Der Schulleiter
Oberstudiendirektor
gez. Ansgar Plaßmann

Kreis Borken
Der Landrat
gez. Dr. Kai Zwicker

Fachbereich Schule, Kultur u. Sport
Im Auftrag
gez. Elisabeth Büning
Fachbereichsleitung